Bestattungsarten

Hat der Verstorbene eine formgerechte Willenserklärung~ über die Art der Bestattung hinterlassen, so sollten sich die Angehörigen daran halten. Ist dies nicht der Fall, entscheiden die Angehörigen über die Bestattungsart. Die Reihenfolge der Hinterbliebenen als Entscheidungsberechtigte ist vom Gesetzgeber festgelegt:

  • 1. Ehepartner
  • 2. Kinder
  • 3. Eltern
  • 4. nähere/weitere Verwandte, Verlobte, Lebenspartner

Folgende Bestattungsarten können wir Ihnen anbieten:
Erdbestattung
Feuerbestattung
Seebestattung