Feuerbestattung

Die Feuerbestattung ist die Einäscherung (Verbrennung) des Verstorbenen im Sarg. Sie ist jederzeit möglich, wenn sie der Verstorbene zu Lebzeiten gewünscht hat. Dazu sollte seine handschriftliche Willenserklärung (datiert und unterzeichnet mit Vor- und Zuname) vorliegen. Oft fehlt eine solche Erklärung. In diesem Fall können die nächsten Angehörigen den Willen des Verstorbenen uns gegenüber schriftlich bekunden.

Zur Einäscherung sind Bescheinigungen vom Amtsarzt und/oder der Polizei notwendig, um die wir uns kümmern. Nach der Einäscherung des Verstorbenen wird die Urnenbeisetzung organisiert bzw. die Urne der Seebestattungsreederei (Seebestattung) dem Ruheforst (Baumbestattung) oder einem auswärtigen Friedhof übersandt. Die Formalitäten hierfür übernehmen wir.

Die Feuerbestattung ist von beiden kirchlichen Konfessionen gleichermaßen anerkannt. Vor der Einäscherung findet die Trauerfeier mit dem Sarg entweder in der Friedhofskapelle, der Kirche oder in unserer eigenen Trauerhalle statt. Die Urne wird zu einem späteren Zeitpunkt – oftmals im engsten Familienkreis – beigesetzt.

Um diese doppelte seelische Belastung zu vermeiden, entscheiden sich manche Familien trotz der größeren Zeitspanne zwischen Todesfall und Beisetzung auch für eine Urnenbeisetzung, die gleichzeitig als Urnentrauerfeier gestaltet wird.

Gerne beraten wir Sie hierzu in unseren Räumlichkeiten.

In unserem Ausstellungsraum haben wir die Möglichkeit, individuell auf Ihre Wünsche eingehen zu können.